AGB

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten als für den Geschäftsverkehr verbindlich vom Käufer anerkannt, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.

 

2. Bei Firmen, mit denen die Glashütte Valentin Eisch GmbH (im Folgenden „Glashütte Eisch“) nicht in regelmäßiger Geschäftsverbindung steht, ist der Erhalt befriedigender Bonitätsauskünfte Voraussetzung für die Ausführung eines Auftrages, auch wenn dieser bereits vorbehaltlos bestätigt wurde. Der Verkauf von Eisch-Produkten ist nur über den stationären Fachhandel an Privatpersonen gestattet. Verkauf über Internet oder Verkauf an Wiederverkäufer bedarf der besonderen schriftlichen Genehmigung durch die Glashütte Eisch.

3. Alle Angebote sind freibleibend. Verbindlich ist der Auftrag für die Glashütte Eisch  erst nach schriftlicher Annahmebestätigung. Geschäftsvereinbarungen durch Telefon, Fax, Email oder durch Handelsvertreter bedürfen zur Rechtsgültigkeit schriftlicher Bestätigung.

4. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Transportverpackung, Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise und Bedingungen.

5. Die Verpackung erfolgt nach Wahl der Glashütte Eisch. Der Versand der Waren erfolgt ab Werk Frauenau auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für Bruch, Beschädigung oder Verlust auf dem Transportweg haftet die Glashütte Eisch nicht. Die Glashütte Eisch kann Teillieferungen ohne Rückfrage beim Kunden vornehmen, sofern Teillieferungen durch den jeweiligen Kaufvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Jede Teillieferung gilt als einzeln abzurechnendes Geschäft.

6. Mitteilungen über Lieferzeiten gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Bei Lieferverzug der Glashütte Eisch muss der Käufer in jedem Falle eine den Verhältnissen entsprechende Nachfrist setzen, die mindestens vier Wochen betragen muss. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware nicht vor Fristablauf als versandbereit gemeldet wurde. Der Käufer ist verpflichtet, etwa bereits von der Glashütte Eisch angefertigte Teilmengen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Erfüllung oder wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn für die Glashütte Eisch unvorhersehbare Hindernisse eintreten, z.B. behördliche Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung von Energie und Rohstoffen, Streik, Aussperrung oder Brand.

7. Ereignisse höherer Gewalt oder Ereignisse technischen Ursprungs, welche die Produktion der Glashütte Eisch wesentlich einschränken, geben dieser das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei einer längeren Dauer derartiger Betriebsstörungen ist die Glashütte Eisch berechtigt, die für vorliegende Aufträge bereits angefertigten Teilmengen sofort zur Auslieferung zu bringen. Eine Ersatzpflicht für Deckungskäufe kann nicht anerkannt werden. In diesen Fällen sind Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Lieferungsverzuges ebenfalls ausgeschlossen. Als Ereignis solcher Art gelten auch wesentliche Veränderungen in den Währungsverhältnissen.

8. Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Gewichten und Farbtönen sind im Rahmen des Handelsüblichen gestattet.

9. Für übersandte Muster und Vorlagen leistet das Lieferwerk im Falle von Verlust, Beschädigung oder Bruch keinen Ersatz. Werkzeuge und Formen sind Eigentum des Lieferwerkes, auch wenn der Käufer die Anschaffungskosten ganz oder teilweise übernommen hat.

10. Der Käufer haftet dafür, dass der von ihm auf Grund eigener Vorschriften für Formen, Farben, Größen und Gewichte erteilte Auftrag nicht in Schutzrechte Dritter eingreift. Ferner haftet der Käufer für alle Schäden, Kosten etc., die in derartigen  Fällen durch die Verletzungen der Rechte Dritter entstehen.

11. Der Käufer hat die Ware nach Eingang auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Mängel zu prüfen und diesbezügliche Beanstandungen spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Nicht äußerlich erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erbracht. §§ 478 und 479 BGB und weitergehende Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Das Versäumnis rechtzeitiger Rüge schließt Gewährleistungsansprüche des Kunden aus. Die Rüge unterbricht nicht die Gewährleistungsfrist. Beanstandete Ware ist an die Glashütte Eisch  zur Überprüfung einzusenden. Für Mängel, die bereits bei Gefahrübergang vorhanden waren, haftet die Glashütte Eisch. Die Glashütte Eisch kann derartige Waren ersetzen oder unentgeltlich instandsetzen. Sollte Instandsetzung nicht möglich sein oder fehlschlagen, hat der Kunde das Recht auf Herabsetzung der Kaufpreises oder Rück-Abwicklung des Kaufvertrages.

12. Die Glashütte Eisch bleibt Eigentümer der Ware bis zur vollständigen Bezahlung der ihr aus der gesamten Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen, einschließlich Zinsen und Kosten bis zur vollen Einlösung der hierfür gegebenen Wechsel und Schecks. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener. Bei Weiterveräußerung tritt der Käufer die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Dritten entstehenden Forderungen zur Sicherung der erwähnten Forderungen der Glashütte Eisch an diese ab. Dem Käufer ist bis auf Widerruf die Befugnis zur Einziehung der aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen erteilt. Die Glashütte Eisch verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen nach ihrer Wahl freizugeben,  soweit sie ihre zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigen und sie aus voll bezahlten Lieferungen herrühren. Der Käufer ist verpflichtet, der Glashütte Eisch jederzeit Auskunft über die Schuldner und die Höhe der abgetretenen Forderungen zu geben. Die Glashütte Eisch kann die Abtretung dem Drittschuldner anzeigen, sobald der Käufer in Zahlungsverzug gerät. Ansprüche Dritter, die in die Rechte der Glashütte Eisch eingreifen, sind dieser unverzüglich mitzuteilen.

13. Bei den Objekten, die unter der Bezeichnung “Poesie in Glas” geliefert werden, gilt ein Rückgaberecht innerhalb von 2 Jahren als vereinbart. Die Frist beginnt mit der Rechnungsstellung. Die Kosten des Rückversandes trägt der Käufer. Auch das  Bruchrisiko während des Rückversandes trägt der Käufer.

14. Die Rechnungen sind zahlbar in EURO – innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum, unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der Ware, abzüglich 2% Skonto oder – innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum, unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der Ware (netto ohne Abzug). Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber ohne Skonto angenommen. Sämtliche Kosten der Einziehung und Einlösung gehen zu Lasten des Käufers. Verzug tritt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der Ware ein. Ab Verzugseintritt werden vom 31. Tage nach Rechnungszugang an Verzugszinsen oder Diskontspesen in Anrechnung gebracht. Diese liegen 5% über dem Basissatz der EZB. Die Glashütte Eisch ist berechtigt, trotz ggf. anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Glashütte Eisch  berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Kunde ist über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren.

15. Zahlungsverzug und sonstige Vertragsverletzungen des Kunden geben der Glashütte Eisch  nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Glashütte Eisch ist bei Zahlungsverzug des Kunden ferner berechtigt, unter vorheriger Ankündigung das Zurückbehaltsrecht für sämtliche noch außenstehenden Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen.

16. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Frauenau. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselklagen – ist das für Frauenau örtlich zuständige Gericht.

17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen sollen wirksame Bestimmungen treten, deren Wirkungen der ursprünglichen wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.